Teilnahmebedingungen für Aussteller*innen

Veranstaltungsformat: nacht:markt

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Aussteller*innen des Veranstaltungsformats
nacht:markt, veranstaltet durch die pure:absicht gmbh. Sie ergänzen die allgemeinen AGB.

§ 1 Geltungsbereich & Vertragsverhältnis

  1. Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Aussteller*innen des nacht:markts, veranstaltet von pure:absicht gmbh.
  2. Mit der Bestätigung der Teilnahme erkennt der Aussteller*in diese Teilnahmebedingungen als verbindlich an.
  3. Abweichende Bedingungen der Aussteller*innen finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

§ 2 Bewerbung & Auswahl

  1. Die Bewerbung als Aussteller*in erfolgt über das Buchungsformular auf der Website des Veranstalters unter:
    https://pureabsicht.de/nachtmarkt-aussteller-werden/.
    Im Buchungsformular werden neben Informationen zum Label und zum angebotenen Sortiment auch Kontaktdaten abgefragt.
  2. Der nacht:markt ist ein kuratiertes Veranstaltungsformat. Die Auswahl der Aussteller*innen erfolgt durch den Veranstalter nach konzeptionellen Gesichtspunkten.
  3. Maßgebliche Kriterien für die Auswahl sind insbesondere Produktqualität, Originalität, Nachhaltigkeit, ein stimmiges Sortiment sowie eine ausgewogene Mischung der Aussteller*innen.
  4. Nach Eingang der Buchung über das Buchungsformular erfolgt in der Regel innerhalb von einer Woche eine erste Rückmeldung an die angegebene E-Mail-Adresse.
  5. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
  6. Bei positiver Auswahl erhalten Aussteller*innen eine Teilnahmebestätigung sowie eine entsprechende Rechnung über die gebuchte Standgebühr.
  7. Der Teilnahmevertrag kommt erst mit vollständigem Zahlungseingang der Standgebühr zustande.
  8. Die Buchungsfrist endet zu dem jeweils kommunizierten Termin. Spätere Buchungen können nur berücksichtigt werden, sofern noch Plätze verfügbar sind.

§ 3 Standplatz & Durchführung

  1. Die Zuteilung der Standplätze erfolgt grundsätzlich durch den Veranstalter unter Berücksichtigung des Veranstaltungskonzepts sowie organisatorischer und sicherheitsrelevanter Anforderungen.
  2. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz, eine bestimmte Standgröße oder eine bestimmte Platzierung innerhalb der Veranstaltung besteht nicht.
  3. Sofern im Buchungsformular entsprechende optionale Zusatzleistungen (Add-ons) angeboten werden, können Aussteller*innen gegen Aufpreis bestimmte Platzierungsoptionen oder Standflächen buchen. Die Berücksichtigung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten und der konzeptionellen Planung der Veranstaltung.
  4. Der Veranstalter behält sich vor, Standplätze aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen auch kurzfristig anzupassen oder zu ändern, sofern dies für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung erforderlich ist.
  5. Eine Weitergabe, Untervermietung oder anderweitige Übertragung des zugewiesenen Standplatzes an Dritte ist nicht gestattet.
  6. Der Stand ist so zu gestalten, dass andere Aussteller*innen sowie Besucher*innen nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden. Fluchtwege, Rettungswege und Sicherheitsabstände sind jederzeit freizuhalten.

§ 4 Standgebühr & Zahlungsbedingungen

  1. Die Höhe der Standgebühr wird im Rahmen der Teilnahmebestätigung, im Buchungsformular sowie in der zugehörigen Rechnung durch den Veranstalter kommuniziert.
  2. Die Teilnahme am nacht:markt wird erst mit vollständigem und fristgerechtem Zahlungseingang der Standgebühr verbindlich.
  3. Die Zahlung ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu leisten.
  4. Zusatzleistungen oder optionale Add-ons (z. B. zusätzliche Standfläche, Stromanschluss oder weitere Leistungen) können im Rahmen des Buchungsformulars gebucht werden und werden entsprechend zusätzlich berechnet.
  5. Erfolgt der Zahlungseingang nicht innerhalb der angegebenen Frist, behält sich der Veranstalter vor, den Standplatz anderweitig zu vergeben. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht in diesem Fall nicht.

§ 5 Rücktritt & Stornierung

  1. Ein Rücktritt von der Teilnahme ist schriftlich gegenüber dem Veranstalter zu erklären.
  2. Bei Rücktritt bis drei Monate vor Veranstaltungsbeginn ist dieser kostenfrei.
  3. Bei Rücktritt bis zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Standgebühr fällig.
  4. Bei Rücktritt ab einem Monat vor Veranstaltungsbeginn wird die Standgebühr in voller Höhe (100 %) fällig.
  5. Bei Nichterscheinen oder verspätetem Aufbau ohne vorherige Abstimmung kann der Veranstalter den Standplatz anderweitig vergeben. Weiterhin besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung.

§ 6 Auf- & Abbau

  1. Die vom Veranstalter kommunizierten Auf- und Abbauzeiten sind verbindlich einzuhalten.
  2. Ein vorzeitiger Abbau vor dem offiziellen Veranstaltungsende ist nicht gestattet.
  3. Bei Verstößen behält sich der Veranstalter vor, Aussteller*innen künftig von Veranstaltungen auszuschließen.
  4. Der Standplatz ist nach Veranstaltungsende sauber zu hinterlassen. Entstandener Müll ist von den Aussteller*innen eigenständig zu entsorgen.

§ 7 Produkte, Verkauf & Sortiment

  1. Aussteller*innen dürfen ausschließlich die im Bewerbungsprozess bzw. Buchungsprozess angegebenen und vom Veranstalter bestätigten Produkte anbieten.
  2. Änderungen oder Erweiterungen des Sortiments bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.
  3. Der Verkauf von Speisen und Getränken ist regulären Aussteller*innen grundsätzlich nicht gestattet.
  4. Food- und Getränkestände werden durch den Veranstalter gesondert kuratiert und ausgewählt und gelten nicht als Aussteller*innen im Sinne dieser Teilnahmebedingungen. Für sie können abweichende Regelungen gelten.
  5. Eigene Musikbeschallung oder Lautsprecheranlagen am Stand sind nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Veranstalter zulässig.
  6. Die angebotenen Produkte dürfen keine rechtswidrigen, diskriminierenden oder sittenwidrigen Inhalte aufweisen.
  7. Der Veranstalter behält sich vor, Produkte vom Verkauf auszuschließen, die dem kuratorischen Konzept der Veranstaltung widersprechen oder den Eindruck von industrieller Massenware, Reselling oder nicht eigenständig hergestellte Produkte erwecken.

§ 8 Rechtliche Verantwortung der Aussteller*innen

  1. Aussteller*innen sind für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, insbesondere gewerbe-, steuer- und kennzeichnungsrechtlicher Bestimmungen, selbst verantwortlich.
  2. Erforderliche Genehmigungen sind eigenständig einzuholen und auf Verlangen des Veranstalters vorzulegen.
  3. Sofern Speisen oder Getränke angeboten werden, sind zusätzliche alle geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften sowie Hygienevorschriften einzuhalten.
  4. Der Veranstalter ist berechtigt entsprechende Hygieneschulungen, Hygienezertifikate oder vergleichbare Nachweise auf Anfrage einzusehen.
  5. Die Aussteller*innen versichern, dass sie die angebotenen Waren rechtmäßig vertreiben und eigenverantwortlich prüfen, ob für ihre Verkaufstätigkeit eine Gewerbeanmeldung oder sonstige behördliche Genehmigungen erforderlich sind. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die gewerbe- oder steuerrechtliche Zulässigkeit der Verkaufstätigkeit zu überprüfen.

§ 9 Haftung & Versicherung

  1. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Waren, Standmaterial oder persönlichen Gegenständen.
  3. Aussteller*innen haften für alle Schäden, die durch sie selbst, ihr Personal oder ihre Produkte verursacht werden.
  4. Aussteller*innen stellen den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehen.
  5. Der Abschluss einer geeigneten Betriebshaftpflichtversicherung wird ausdrücklich empfohlen und liegt in der Verantwortung der Aussteller*innen.

§ 10 Technik, Strom & Infrastruktur

  1. Sofern Strom oder technische Infrastruktur bereitgestellt wird, erfolgt dies ohne Anspruch auf unterbrechungsfreie Versorgung.
  2. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
  3. Für Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder Überlastung haften Aussteller*innen.

§ 11 Foto- & Videoaufnahmen

  1. Während der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen angefertigt.
  2. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Aufnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentation und Bewerbung zukünftiger Veranstaltungen zu nutzen.
  3. Dies gilt auch für Aufnahmen, auf denen Stände, Produkte oder Personal der Aussteller*innen erkennbar sind.

§ 12 Ausschluss & Hausrecht

  1. Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, behördliche Auflagen oder Anweisungen des Veranstalters kann ein Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen.
  2. Ein Ausschluss begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung der Standgebühr.

§ 13 Höhere Gewalt

  1. Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Sicherheitsauflagen oder aus sonstigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
  2. Sofern die Veranstaltung vollständig abgesagt werden muss, wird die bereits gezahlte Standgebühr vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
  3. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen abzusagen. In diesem Fall wird die bereits gezahlte Standgebühr ebenfalls vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Dann melde dich gerne bei uns!

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Gemeinsam erstellen wir einen exklusiven Feed-Post für dein Produkt / deine Dienstleistung und deiner Teilnahme am nacht:markt. Story-Verlinkung & Nennung der Standnummer ist inklusive.

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Hinweis:
Mit dem Absenden dieses Buchungsformulars buche ich meinen Stand verbindlich. Mir ist bewusst, dass meine Teilnahme erst nach Rückbestätigung und rechtzeitigem Zahlungseingang fix bestätigt ist.